AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der 44 brands GmbH, Märkische Straße 212–218, 44141 Dortmund („44®brands“), und ihren Kunden über Agentur-, Beratungs-, Strategie-, Design-, Digital-, Entwicklungs-, Produktions-, Content-, Marketing- und sonstige Kreativleistungen.
1.2 Das Leistungsangebot von 44®brands richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.3 Für Inhalt und Umfang der Leistungen sind in folgender Reihenfolge maßgeblich: individualvertragliche Vereinbarungen, das von 44®brands angenommene oder vom Kunden angenommene Angebot einschließlich Leistungsbeschreibung und Anlagen, gegebenenfalls ein Projekt- oder Rahmenvertrag und anschließend diese AGB. Individualvereinbarungen haben Vorrang.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn 44®brands ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Die vorbehaltlose Leistungserbringung oder Annahme von Zahlungen stellt keine Zustimmung dar.
1.5 Soweit in diesen AGB Textform vorgesehen ist, genügt insbesondere eine Erklärung per E-Mail oder über ein zwischen den Parteien vereinbartes Projektmanagement- oder Freigabetool.
2. Vertragsschluss, Ansprechpartner und Kommunikation
2.1 Angebote von 44®brands sind, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist, 14 Kalendertage ab Angebotsdatum bindend. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform, Unterzeichnung eines Vertrags, Erteilung einer Auftragsbestätigung oder durch einvernehmlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.2 Vorvertragliche Präsentationen, Kostenschätzungen, Ideenskizzen und sonstige Unterlagen dienen der Vertragsanbahnung. Sie dürfen ohne Zustimmung von 44®brands weder genutzt noch an Dritte weitergegeben werden.
2.3 Jede Partei benennt eine projektverantwortliche Person. Erklärungen, Freigaben und Entscheidungen dieser Person gelten als verbindlich, solange der anderen Partei keine Änderung der Vertretungsbefugnis mitgeteilt wurde.
2.4 44®brands erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Patentanwaltsberatung. Eine Prüfung von Arbeitsergebnissen auf marken-, urheber-, wettbewerbs-, datenschutz-, presserechtliche oder sonstige rechtliche Zulässigkeit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart und durch entsprechend qualifizierte Dritte erbracht wird.
3. Leistungsumfang und Art der Leistung
3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Leistungsbeschreibungen sind abschließend; Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.
3.2 Je nach vereinbartem Leistungsgegenstand erbringt 44®brands Dienst- oder Werkleistungen. Beratungs-, Strategie-, Workshop-, Betreuungs-, Monitoring-, Optimierungs- und laufende Marketingleistungen werden grundsätzlich als Dienstleistungen erbracht; ein bestimmter wirtschaftlicher, kommunikativer oder technischer Erfolg ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich als Erfolg vereinbart wurde. Bei konkret definierten Arbeitsergebnissen, insbesondere finalen Design-, Entwicklungs- oder Produktionsleistungen, kann eine Werkleistung vorliegen.
3.3 Bei kreativen Leistungen verbleibt 44®brands innerhalb des Briefings und der vereinbarten Marken- und Projektziele ein gestalterischer, konzeptioneller und handwerklicher Spielraum. Subjektive Geschmacksabweichungen begründen keinen Mangel, sofern das Arbeitsergebnis dem vereinbarten Briefing entspricht.
3.4 44®brands ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeitende, freie Kreative, Produktionspartner, Entwickler, Studios und sonstige Subunternehmen einzusetzen. 44®brands bleibt gegenüber dem Kunden für die eigene Vertragserfüllung verantwortlich.
3.5 Teilleistungen und Teilabnahmen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und die Leistung sinnvoll in abgrenzbare Projektphasen aufgeteilt werden kann.
3.6 Leistungen Dritter, insbesondere Druck, Produktion, Hosting, Domains, Software, Plattformen, Stockmaterial, Schriften, Musik, Sprecher, Models, Locations, Media und Versand, werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt sind.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt 44®brands alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner, Freigaben und Entscheidungen vollständig, richtig, rechtzeitig und in einem technisch geeigneten Format zur Verfügung.
4.2 Der Kunde bündelt Feedback intern und übermittelt je Projektphase eine konsolidierte, widerspruchsfreie Rückmeldung durch die projektverantwortliche Person. Nicht abgestimmte Einzelrückmeldungen verschiedener Beteiligter können als zusätzlicher Aufwand berechnet werden.
4.3 Der Kunde gewährleistet, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien, Daten, Marken, Logos, Texten, Bildern, Filmen, Tonaufnahmen, Schriften, Softwarebestandteilen und sonstigen Inhalten verfügt und deren Nutzung durch 44®brands im vereinbarten Umfang zulässig ist.
4.4 Der Kunde ist für die sachliche und rechtliche Richtigkeit der von ihm vorgegebenen oder freigegebenen Aussagen, Preise, Produktangaben, Pflichtinformationen, Gewinnspielbedingungen, Claims, Übersetzungen, Impressums-, Datenschutz- und sonstigen Rechtstexte verantwortlich.
4.5 Der Kunde erstellt vor Eingriffen in bestehende Systeme, Websites, Datenbanken oder Accounts vollständige und funktionsfähige Sicherungskopien, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich von 44®brands übernommen wurde.
4.6 Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, verlängern sich Termine und Fristen mindestens um die Dauer der Behinderung sowie um eine angemessene Wiederanlaufzeit. 44®brands darf das Projekt bis zur Mitwirkung pausieren und den hierdurch entstehenden Mehraufwand nach den vereinbarten Sätzen abrechnen.
4.7 Dauert eine vom Kunden verursachte Projektunterbrechung länger als 20 Arbeitstage, darf 44®brands Ressourcen neu disponieren, eine aktualisierte Zeitplanung vorlegen und einen angemessenen Reaktivierungsaufwand berechnen. Bereits erbrachte Leistungen und nicht stornierbare Fremdkosten bleiben zahlbar.
5. Termine, Fristen und Projektplanung
5.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Im Übrigen handelt es sich um Plan- oder Zieltermine.
5.2 Verbindliche Termine setzen voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten, insbesondere Briefing, Materiallieferung, Feedback, Freigaben und Zahlungen, rechtzeitig erfüllt.
5.3 Änderungen des Leistungsumfangs, verspätete Mitwirkung, zusätzliche Korrekturen oder nachträglich geänderte Prioritäten führen zu einer angemessenen Anpassung der Projektplanung.
5.4 Soweit für die Leistungserbringung die Verfügbarkeit Dritter, Plattformen, Genehmigungen, Locations, Darsteller oder technischer Systeme erforderlich ist, stehen Termine unter dem Vorbehalt ihrer rechtzeitigen Verfügbarkeit.
6. Korrekturen, Freigaben und Change Requests
6.1 Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sind je ausdrücklich ausgewiesener Konzept-, Design- oder Produktionsphase zwei Korrekturschleifen enthalten. Eine Korrekturschleife ist eine einmalige, konsolidierte Rückmeldung des Kunden zu dem jeweils vorgelegten Stand.
6.2 Als Korrektur gelten Anpassungen innerhalb des vereinbarten Briefings. Neue Inhalte, zusätzliche Formate, alternative Konzeptionen, ein Wechsel der strategischen oder gestalterischen Richtung, Änderungen bereits freigegebener Phasen sowie Korrekturen aufgrund nachträglich geänderter Kundenvorgaben sind Zusatzleistungen.
6.3 Zusatzleistungen und Änderungswünsche werden nach Aufwand oder auf Grundlage eines ergänzenden Angebots vergütet. 44®brands informiert den Kunden vor Umsetzung über erkennbare Auswirkungen auf Budget und Zeitplan. Bis zur Einigung wird nach dem zuletzt freigegebenen Stand weitergearbeitet oder die betroffene Leistung pausiert.
6.4 Freigaben sind verbindlich. Nach einer Freigabe veranlasste Änderungen, Wiederholungen, Neuproduktionen oder Anpassungen werden zusätzlich vergütet. Der Kunde prüft vor der Freigabe insbesondere Inhalte, Schreibweisen, Zahlen, Pflichtangaben, technische Spezifikationen, Bildauswahl und Produktionsparameter.
6.5 Erfolgt innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Vorlage keine Rückmeldung, darf 44®brands die Projektplanung entsprechend verschieben. Eine Freigabe wird hierdurch nicht automatisch fingiert, soweit nicht die Voraussetzungen der Abnahme nach Ziffer 7 vorliegen.
7. Abnahme von Werkleistungen und Mängel
7.1 Soweit eine Werkleistung vereinbart ist, zeigt 44®brands deren Fertigstellung an und stellt das Arbeitsergebnis in der vereinbarten Form zur Prüfung bereit. Der Kunde nimmt die Leistung ab, wenn sie im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
7.2 44®brands kann dem Kunden für die Abnahme eine angemessene Frist von mindestens zehn Arbeitstagen setzen. Die Leistung gilt nach Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht unter Benennung mindestens eines konkreten Mangels verweigert.
7.3 Die produktive Nutzung, Veröffentlichung, Weitergabe an Produktion oder Einsatz im Markt gilt ebenfalls als Abnahme, soweit der Kunde nicht zuvor konkrete Mängel in Textform angezeigt hat. Eine bloße Nutzung zu ausdrücklich vereinbarten Testzwecken gilt nicht als Abnahme.
7.4 Mängel sind nachvollziehbar und so konkret wie möglich zu beschreiben. 44®brands ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
7.5 Kein Mangel liegt insbesondere vor bei Abweichungen, die auf Vorgaben oder Materialien des Kunden, nachträgliche Eingriffe des Kunden oder Dritter, Änderungen von Drittsoftware, Plattformen, Browsern, Schnittstellen oder technischen Umgebungen oder auf übliche produktionsbedingte Toleranzen zurückzuführen sind.
7.6 Für Kaufleute bleiben die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB unberührt, soweit sie auf die jeweilige Leistung anwendbar sind.
8. Vergütung, Kostenschätzungen und Zahlungsbedingungen
8.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot oder Vertrag und versteht sich, sofern nicht anders ausgewiesen, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
8.2 Pauschal- und Festpreise gelten ausschließlich für den beschriebenen Leistungsumfang. Angaben mit den Zusätzen „ab“, „ca.“, „Budget“, „Schätzung“ oder „nach Aufwand“ sind unverbindliche Aufwandsschätzungen. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung einer Schätzung ab, informiert 44®brands den Kunden, sobald dies erkennbar ist.
8.3 Zeitbasierte Leistungen werden nach den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen abgerechnet. Sofern kein Abrechnungstakt vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung je angefangener Viertelstunde.
8.4 44®brands darf angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte oder vertragsgemäß bereitgestellte Teilleistungen sowie Vorauszahlungen für verbindlich zu beauftragende Fremdleistungen verlangen.
8.5 Fremd-, Lizenz-, Media-, Reise-, Versand-, Kurier-, Produktions-, Material- und sonstige Nebenkosten sind nicht im Agenturhonorar enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich als enthalten ausgewiesen sind. Nicht stornierbare Fremdkosten sind auch bei Projektänderung oder -abbruch zu erstatten.
8.6 Reisezeiten werden, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, mit 50 Prozent des vereinbarten Zeitverrechnungssatzes berechnet. Reisekosten und Spesen werden gegen Nachweis oder nach vorab vereinbarten Pauschalen abgerechnet.
8.7 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.
8.8 Bei fälligen, trotz Mahnung nicht gezahlten Forderungen darf 44®brands weitere Leistungen nach angemessener Ankündigung aussetzen. Termine verschieben sich entsprechend. Der Kunde bleibt zur Zahlung der bis dahin erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten verpflichtet.
8.9 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
9. Projektabbruch, Kündigung und Stornierung
9.1 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung bedarf der Textform.
9.2 Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung, richten sich Vergütung und Abrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 648 BGB. In jedem Fall sind bereits erbrachte Leistungen, verbindlich beauftragte Fremdleistungen und nicht stornierbare Kosten zu vergüten.
9.3 Bei Dienstleistungs- und Beratungsaufträgen werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen und eingegangene Verpflichtungen abgerechnet.
9.4 Für fest reservierte Foto-, Film-, Ton-, Studio-, Event- oder sonstige Produktionstermine gelten bei einer vom Kunden zu vertretenden Absage folgende pauschalierte Ausfallkosten bezogen auf das vereinbarte Agentur- und Produktionshonorar des betreffenden Termins: bei Absage 15 bis 30 Kalendertage vorher 20 Prozent, 8 bis 14 Kalendertage vorher 40 Prozent, 3 bis 7 Kalendertage vorher 70 Prozent und weniger als 72 Stunden vorher oder bei Nichterscheinen 100 Prozent. Hinzu kommen nicht stornierbare Fremdkosten.
9.5 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 44®brands bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Wird ein Termin im gegenseitigen Einvernehmen verlegt, entscheidet 44®brands nach Verfügbarkeit, in welchem Umfang eine Ausfallpauschale auf den Ersatztermin angerechnet wird.
10. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
10.1 Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung sämtlicher auf das jeweilige Arbeitsergebnis entfallender Vergütungen und Kosten eingeräumt. Vorher ist eine Nutzung nur aufgrund ausdrücklicher, widerruflicher Zwischenfreigabe zulässig.
10.2 Umfang, Medien, Gebiet, Dauer, Exklusivität, Bearbeitungs-, Übertragungs- und Unterlizenzierungsrechte ergeben sich vorrangig aus dem Angebot oder Vertrag. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, erhält der Kunde an den final ausgewählten und abgenommenen Arbeitsergebnissen ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die bei Vertragsschluss erkennbaren eigenen Kommunikations- und Geschäftszwecke.
10.3 An final ausgewählten, individuell für den Kunden entwickelten Logos, Wort-/Bildmarken, Key Visuals und prägenden Elementen einer Corporate oder Brand Identity räumt 44®brands dem Kunden – vorbehaltlich von Rechten Dritter – nach vollständiger Zahlung ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte für alle bei Vertragsschluss bekannten Nutzungsarten ein. Der Kunde darf diese Rechte an verbundene Unternehmen und mit der Umsetzung beauftragte Dienstleister weitergeben. Eine markenrechtliche Eintragung, Schutzfähigkeit oder Kollisionsfreiheit ist damit nicht zugesichert.
10.4 Nicht ausgewählte Entwürfe, Varianten, Präsentationen, Konzepte, Moodboards, Methoden, Prozesse, Know-how, Vorlagen, generische Bausteine, Codebibliotheken, Tools und interne Arbeitsmittel verbleiben bei 44®brands. Sie dürfen ohne gesonderte Vereinbarung nicht genutzt oder weitergegeben werden.
10.5 Offene, native oder editierbare Arbeitsdateien, Rohdaten, Quellmaterial, Projektdateien, ungeschnittenes Film- oder Tonmaterial, Ebenendateien, Quellcode-Repositories und interne Dokumentationen sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe kann von einer zusätzlichen Vergütung und der Klärung von Rechten Dritter abhängig gemacht werden.
10.6 Für Schriften, Stockmaterial, Musik, Sprecher-, Model- und Darstellerleistungen, Plugins, Templates, Open-Source-Komponenten, Software und sonstige Inhalte Dritter gelten ergänzend deren Lizenzbedingungen. Soweit erforderlich, erwirbt der Kunde eigene Lizenzen. 44®brands weist den Kunden auf erkennbare Lizenzbeschränkungen hin.
10.7 Der Kunde darf finale Arbeitsergebnisse im eingeräumten Nutzungsumfang bearbeiten oder durch Dritte bearbeiten lassen. 44®brands haftet nicht für Beeinträchtigungen oder Fehler, die durch solche Bearbeitungen entstehen.
10.8 Soweit Urheberpersönlichkeitsrechte oder sonstige nicht übertragbare Rechte betroffen sind, bleiben diese unberührt.
11. Marken, Namen, Claims und rechtliche Prüfung
11.1 Die Entwicklung von Marken- oder Unternehmensnamen, Claims, Domains, Logos und Kennzeichen umfasst ohne ausdrückliche Zusatzvereinbarung keine rechtliche Verfügbarkeits-, Identitäts-, Ähnlichkeits-, Register-, Domain- oder Kollisionsrecherche.
11.2 Vor Nutzung, Anmeldung oder Einführung eines Kennzeichens lässt der Kunde dessen rechtliche Schutzfähigkeit und Kollisionsfreiheit auf eigene Kosten durch entsprechend qualifizierte Rechts- oder Patentanwälte prüfen.
11.3 44®brands schuldet keine erfolgreiche Markenanmeldung, Eintragung oder dauerhafte Schutzrechtsbeständigkeit, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
12. Materialien des Kunden und Freistellung
12.1 44®brands ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte oder freigegebene Inhalte auf Rechtsverletzungen zu prüfen. Erkennbare erhebliche Bedenken wird 44®brands dem Kunden mitteilen; eine darüber hinausgehende Prüfpflicht entsteht dadurch nicht.
12.2 Der Kunde stellt 44®brands von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Rechtsverletzung durch bereitgestellte Inhalte, Weisungen, Aussagen, Produkte, Leistungen oder eine Nutzung außerhalb des eingeräumten Rechteumfangs beruhen. Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
12.3 44®brands informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und stimmt wesentliche Verteidigungs- oder Vergleichsmaßnahmen mit ihm ab, soweit dies zumutbar ist. Die Freistellung gilt nicht, soweit 44®brands die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat.
13. Referenzen, Eigenwerbung und Urheberhinweis
13.1 44®brands darf den Kunden nach öffentlicher Markteinführung oder Veröffentlichung des Projekts unter Verwendung von Name, Logo und öffentlich eingesetzten Arbeitsergebnissen als Referenz nennen und das Projekt in Portfolio, Website, Social Media, Pitches, Pressearbeit, Vorträgen, Awards und Eigenwerbung darstellen.
13.2 Eine Darstellung vor der öffentlichen Veröffentlichung erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden. Vertrauliche Informationen und nicht veröffentlichte Geschäftsdaten werden nicht offengelegt.
13.3 Der Kunde kann der Referenznutzung aus einem nachvollziehbaren berechtigten Grund in Textform widersprechen. Individuelle Geheimhaltungsvereinbarungen gehen dieser Regelung vor.
13.4 Ein Urheber- oder Agenturhinweis ist nur geschuldet, wenn dies vereinbart oder branchenüblich und technisch zumutbar ist. Der Kunde darf einen vereinbarten Hinweis nicht ohne Zustimmung entfernen.
14. Vertraulichkeit und Datenschutz
14.1 Beide Parteien behandeln alle ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werdenden, als vertraulich gekennzeichneten oder nach den Umständen erkennbar vertraulichen Informationen geheim und verwenden sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung.
14.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind, ohne Pflichtverletzung allgemein bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, rechtmäßig von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden.
14.3 Die Weitergabe an Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, verbundene Unternehmen, Berater und Subunternehmen ist zulässig, soweit sie für die Vertragsdurchführung erforderlich und der Empfänger angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet ist.
14.4 Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Die betroffene Partei wird – soweit rechtlich zulässig – vorab informiert.
14.5 Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Verarbeitet 44®brands personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
14.6 Zugänge und Passwörter sind möglichst über sichere, rollenbasierte Verfahren bereitzustellen. Nach Projektende kann 44®brands nicht mehr benötigte Zugänge entfernen oder zurückgeben.
15. Einsatz KI-gestützter Werkzeuge
15.1 44®brands darf zur Recherche, Ideenfindung, Text-, Bild-, Audio-, Video-, Design-, Analyse-, Entwicklungs- und Produktionsunterstützung KI-gestützte Werkzeuge einsetzen, soweit dem keine ausdrückliche Vereinbarung, berechtigten Geheimhaltungsinteressen oder zwingenden rechtlichen Vorgaben entgegenstehen.
15.2 44®brands bleibt für die vertraglich geschuldete Auswahl, Bearbeitung und Qualitätskontrolle der finalen Arbeitsergebnisse verantwortlich. Rein automatisiert erzeugte Zwischenergebnisse werden nicht ohne die vereinbarte fachliche Prüfung als final geliefert.
15.3 Vertrauliche Informationen oder personenbezogene Daten werden nicht in allgemein zugängliche KI-Dienste eingegeben, sofern hierfür keine geeignete vertragliche oder datenschutzrechtliche Grundlage besteht.
15.4 Soweit ein Arbeitsergebnis wesentliche KI-generierte Bestandteile enthält, können Schutzfähigkeit, Exklusivität und Rechteumfang technisch oder rechtlich eingeschränkt sein. 44®brands weist hierauf hin, wenn dies für den vorgesehenen Einsatz erkennbar relevant ist. Eine bestimmte urheber- oder markenrechtliche Schutzfähigkeit wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.
16. Gewährleistung und Haftung
16.1 44®brands haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
16.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet 44®brands nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
16.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von 44®brands.
16.4 Für Datenverlust haftet 44®brands im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
16.5 44®brands haftet nicht für Ausfälle, Änderungen oder Einschränkungen von Drittplattformen, Hosting-, Cloud-, Social-Media-, Werbe-, Shop-, Payment-, Tracking-, API- oder sonstigen Fremdsystemen, soweit 44®brands diese nicht zu vertreten hat.
16.6 Für Werkleistungen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche gegenüber Unternehmern zwölf Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Ziffer 16.1 sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
16.7 Eine Garantie für Reichweite, Rankings, Leads, Verkäufe, Conversion Rates, Markenbekanntheit, wirtschaftlichen Erfolg, Eintragung von Schutzrechten, dauerhafte technische Kompatibilität oder ununterbrochene Verfügbarkeit wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Garantie bezeichnet ist.
17. Höhere Gewalt
17.1 Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei, insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Epidemien, behördliche Maßnahmen, rechtmäßige Arbeitskämpfe, flächendeckende Energie- oder Netzausfälle, erhebliche Cyberangriffe, Ausfälle kritischer Drittinfrastruktur oder unvorhersehbare Lieferengpässe, befreien die betroffene Partei für Dauer und Umfang der Beeinträchtigung von der Leistungspflicht.
17.2 Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich über Eintritt, voraussichtliche Dauer und Auswirkungen. Termine verlängern sich um die Dauer der Beeinträchtigung sowie eine angemessene Wiederanlaufzeit.
17.3 Dauert die Beeinträchtigung länger als 60 Kalendertage an, kann jede Partei den noch nicht erfüllten Teil des betroffenen Auftrags in Textform kündigen. Bereits erbrachte Leistungen und unvermeidbare Fremdkosten sind zu vergüten.
18. Dauerschuldverhältnisse, Retainer und laufende Betreuung
18.1 Laufzeit, Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Angebot oder Vertrag. Fehlt eine Regelung, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
18.2 Monatliche Stunden-, Tage- oder Leistungskontingente gelten für den jeweiligen Abrechnungsmonat und verfallen am Monatsende, sofern nicht ausdrücklich eine Übertragung vereinbart ist. 44®brands hält die vereinbarten Kapazitäten für den Kunden frei.
18.3 Zusatzleistungen außerhalb des laufenden Kontingents werden nach Aufwand oder ergänzendem Angebot vergütet.
18.4 Reaktions- und Bearbeitungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Service Level vereinbart wurden.
18.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz angemessener Abhilfefrist eine wesentliche Vertragspflicht erheblich verletzt oder der Kunde mit einer wesentlichen Zahlung in Verzug ist.
19. Aufbewahrung und Herausgabe
19.1 Der Kunde ist für die dauerhafte Archivierung der gelieferten finalen Arbeitsergebnisse verantwortlich.
19.2 44®brands ist ohne gesonderte Archivierungsvereinbarung nicht verpflichtet, Projekt-, Arbeits-, Roh- oder Produktionsdateien dauerhaft aufzubewahren. 44®brands darf solche Daten zwölf Monate nach Projektabschluss oder Vertragsende löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen entgegenstehen.
19.3 Die erneute Bereitstellung archivierter Daten, Konvertierung in neue Formate oder Rekonstruktion von Projektständen ist eine Zusatzleistung.
20. Besondere Regelungen für Strategie, Brand Advisory und Workshops
20.1 Strategie-, Research-, Positionierungs-, Naming-, Markenarchitektur-, Beratungs-, Moderations- und Workshop-Leistungen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Leistung verfügbaren Informationen und Erkenntnissen. 44®brands schuldet eine fachgerechte Leistung, nicht die Umsetzung durch den Kunden oder einen bestimmten Markt- oder Unternehmenserfolg.
20.2 Markt-, Wettbewerbs- und Zielgruppenanalysen stellen keine Vollerhebung dar, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Externe Studien, Datenbanken und Quellen werden nach bestem Wissen ausgewählt; für deren Vollständigkeit oder fortdauernde Aktualität wird keine Gewähr übernommen.
20.3 Workshop-Termine und Teilnehmerzahlen ergeben sich aus dem Angebot. Der Kunde sorgt für die Verfügbarkeit entscheidungsbefugter Personen und geeignete Räumlichkeiten beziehungsweise technische Voraussetzungen.
20.4 Workshop-Unterlagen dürfen vom Kunden für eigene interne Zwecke genutzt werden. Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Schulung Dritter oder kommerzielle Verwertung ist nur mit Zustimmung von 44®brands zulässig, soweit nicht weitergehende Rechte vereinbart wurden.
21. Besondere Regelungen für Brand Identity, Design, Kampagnen und Print
21.1 Bei Brand-Identity-, Corporate-Design-, Editorial-, Packaging-, Kampagnen- und Kommunikationsdesignleistungen sind nur die im Angebot genannten Anwendungen, Formate, Motive, Varianten, Sprachen und Adaptionen enthalten.
21.2 Farbwirkung, Typografie und Darstellung können je nach Bildschirm, Betriebssystem, Browser, Ausgabegerät, Material, Druckverfahren und Lichtbedingungen abweichen. Branchenübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
21.3 Vor Druck oder Produktion prüft und genehmigt der Kunde die finalen Druck-, Reinzeichnungs- oder Produktionsdaten. Proofs, Andrucke, Muster und Produktionsbegleitung sind nur geschuldet, wenn sie vereinbart sind.
21.4 Für Produktionsfehler eines vom Kunden unmittelbar beauftragten Lieferanten haftet 44®brands nicht. Beauftragt 44®brands einen Lieferanten im eigenen Namen, gelten die allgemeinen Haftungsregelungen; Ansprüche gegen den Lieferanten können erfüllungshalber an den Kunden abgetreten werden.
21.5 Übliche Mehr- oder Minderlieferungen, Material-, Farb-, Schnitt-, Falz- und Verarbeitungstoleranzen richten sich ergänzend nach den Bedingungen des jeweiligen Produktionsbetriebs, soweit diese dem Kunden vor Beauftragung zugänglich gemacht wurden.
22. Besondere Regelungen für Websites, Shops und digitale Produkte
22.1 Der Funktions-, Design-, Content-, Integrations-, Browser-, Geräte- und Systemumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Nicht ausdrücklich genannte Funktionen, Migrationen, Datenimporte, Schnittstellen, Tracking-, Consent-, SEO-, Accessibility-, Security-, Hosting- oder Wartungsleistungen sind nicht geschuldet.
22.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Optimierung für die bei Projektbeginn aktuellen Hauptversionen der marktüblichen Browser auf Desktop und Mobile. Eine pixelidentische Darstellung in allen Browsern, Geräten und Bildschirmgrößen ist technisch nicht geschuldet.
22.3 Domains, Hosting, E-Mail, Shops, Payment, CMS, Plugins, APIs und sonstige Drittleistungen unterliegen den Bedingungen und technischen Änderungen der jeweiligen Anbieter. Der Kunde soll, soweit möglich, selbst Vertrags- und Kontoinhaber sein.
22.4 Rechtstexte, Cookie- und Consent-Konfigurationen, Barrierefreiheitsanforderungen, steuerliche Einstellungen, Produktinformationen und gesetzliche Informationspflichten werden nur umgesetzt, wenn der Kunde sie bereitstellt oder eine entsprechende fachliche Prüfung ausdrücklich beauftragt wurde.
22.5 Vor Livegang führt der Kunde einen Abnahmetest anhand der vereinbarten Funktionen durch und stellt erforderliche Inhalte, Testdaten und Zugänge bereit. Der Livegang erfolgt nach Freigabe.
22.6 Nach Abnahme oder Livegang sind Wartung, Updates, Monitoring, Backups, Sicherheitsüberwachung, Support und Anpassungen an Änderungen von Browsern, Plattformen, APIs oder Rechtslage nur geschuldet, wenn ein gesonderter Wartungs- oder Betreuungsvertrag besteht.
22.7 Änderungen durch den Kunden oder Dritte können die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen. Hierdurch verursachte Analyse-, Wiederherstellungs- und Anpassungsleistungen werden zusätzlich vergütet.
22.8 Eine bestimmte Ladezeit, Suchmaschinenposition, Conversion Rate oder dauerhafte Kompatibilität mit künftigen Drittversionen ist nur geschuldet, wenn konkrete messbare Anforderungen vereinbart sind.
23. Besondere Regelungen für Foto, Film, Motion, Audio und Corporate Sound
23.1 Umfang von Konzeption, Preproduction, Dreh, Shooting, Aufnahme, Postproduktion, Schnitt, Animation, Color Grading, Sounddesign, Musik, Sprecherleistung, Formaten und Revisionen ergibt sich aus dem Angebot.
23.2 Der Kunde beschafft Locations, Drehgenehmigungen, Hausrechte, Produktfreigaben und Einwilligungen abgebildeter oder aufgenommener Personen, soweit diese Leistungen nicht ausdrücklich von 44®brands übernommen werden.
23.3 Nutzungsrechte von Models, Darstellern, Sprechern, Musikurhebern, Komponisten und sonstigen Rechteinhabern werden nur im konkret vereinbarten Umfang erworben. Erweiterungen nach Abschluss der Produktion können zusätzliche Buyouts oder Lizenzkosten auslösen.
23.4 Die Auswahl des finalen Bild-, Film- oder Tonmaterials erfolgt durch 44®brands nach fachlichen und gestalterischen Kriterien, sofern keine gemeinsame Auswahl vereinbart ist. Rohmaterial und nicht ausgewählte Aufnahmen werden nicht geschuldet.
23.5 Witterung, Licht, Umgebungsgeräusche, Verfügbarkeit von Personen oder Locations und sonstige Produktionsbedingungen können Anpassungen erforderlich machen. 44®brands stimmt wesentliche Änderungen mit dem Kunden ab, soweit dies zeitlich möglich ist.
23.6 Muss eine Produktion aus Gründen wiederholt oder verlängert werden, die der Kunde, seine Beauftragten, Produkte, Locations oder bereitgestellten Informationen zu vertreten haben, trägt der Kunde den zusätzlichen Aufwand und die Fremdkosten.
24. Besondere Regelungen für Marketing, Social Media, SEO und Media
24.1 Bei Marketing-, Social-Media-, SEO-, Content-, Kampagnen-, Community-, Performance- und Media-Leistungen schuldet 44®brands die vereinbarten Maßnahmen, nicht einen bestimmten Absatz, Umsatz, Lead-, Follower-, Reichweiten-, Ranking- oder Conversion-Erfolg.
24.2 Plattformregeln, Algorithmen, Auktionen, Nutzerverhalten, Wettbewerbsaktivitäten und Freigabeprozesse Dritter liegen außerhalb des Einflussbereichs von 44®brands und können Ergebnisse, Reichweite, Kosten oder Veröffentlichung beeinflussen.
24.3 Media- und Werbebudgets, Plattformgebühren, Influencer-, Creator-, Publisher- und sonstige Schaltungskosten sind gesondert vom Kunden zu tragen. 44®brands darf Kampagnen bei ausgeschöpftem oder nicht bereitgestelltem Budget pausieren.
24.4 Inhalte werden nur dann im Namen des Kunden veröffentlicht, wenn dies vereinbart ist. Der Kunde bleibt für Accountinhaberschaft, Pflichtangaben, rechtliche Verantwortung und Freigabe der Inhalte verantwortlich.
24.5 Reporting und Monitoring umfassen nur die vereinbarten Datenquellen, Kennzahlen und Zeiträume. Daten externer Plattformen können nachträglich geändert, eingeschränkt oder unvollständig bereitgestellt werden.
25. Schlussbestimmungen
25.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
25.2 Erfüllungsort ist der Sitz von 44®brands, soweit sich aus der Art der Leistung nichts anderes ergibt.
25.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Dortmund. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
25.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser AGB bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Abreden bleiben unabhängig von ihrer Form vorrangig.
25.5 Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 19. Juni 2026